Leistungssteigerung der Versicherung melden!

Das OLG Saarbrücken hat in einem Verfahren (Az.:5U64/19) entschieden, dass ein Motor mit mehr Leistung der Versicherung gemeldet werden muss, ansonsten hat die Versicherung die Möglichkeit einen erheblichen Teil ihrer Leistungen zu kürzen. Im konkreten Fall ging es um den Umbau eines kompletten Motors, das Urteil kann aber auch übertragen werden auf leistungssteigernde Maßnahmen mit dem ursprünglichen Motor.
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