VDAT E.V. (i.Gr.) - SEIT 20 JAHREN STARK IN SACHEN TUNING

Der VDAT klärt auf: Produkte ohne vorgeschriebene Bauartgenehmigung dürfen nicht mehr angeboten werden



• Bereits der Verkauf ist unzulässig und steht unter Strafe
• Insbesondere betroffen ist der Markt der Fahrzeugbeleuchtung

Das Feilbieten von nicht bauartgeprüften Teilen, für die eine Bauartprüfung durch das Kraftfahrtbundesamt vorgeschrieben ist, soll künftig konsequenter geahndet werden. Wie der Verband der Automobil Tuner (VDAT) mitteilt, wird der Gesetzgeber die nach §23 StVG (Straßenverkehrsgesetz) bestehenden Möglichkeiten jetzt stärker ausnutzen und so den Verbraucher vor nicht zugelassenen Produkten schützen. Dabei geht es um die Produkte / Produktgruppen, für die der Gesetzgeber eine Bauartgenehmigung vorschreibt (§22a StVZO) – wie beispielsweise die Fahrzeugbeleuchtung. Insbesondere in diesem Markt beobachtet der VDAT zum Beispiel Xenon-Nachrüstkits und Leuchtmittel die nicht bauartgeprüft sind, damit den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen und unzulässig sind. Speziell die seriösen Anbieter, die dem Verbraucher umfassend und positiv geprüfte Produkte anbieten, begrüßen den Vorstoß der Behörden, der durch den VDAT aktiv begleitet wird...


mehr ...

Der VDAT informiert :


-    Nicht alle LED-Leuchten haben auch eine Zulassung als Tagfahrlicht
-    Beim Kauf auf gesetzlich vorgeschriebene Produktkennzeichnungen achten


mehr ...
TUNE IT! SAFE!
Unter www.tune-it-safe.de ist alles zur ersten Kampagne mit dem Ziel "sicheres Tuning" zu finden
Jobbörse
20 Jahre AZEV, 20 Jahre Felgendesign AZEV Typ A
mehr ...
Ferrari California: souverän und sicher mit RunOnFlat
mehr ...
Veranstaltungen
Hier finden Sie aktuelle Messen und Veranstaltungen auf denen der VDAT e.V. oder unsere Mitglieder vertreten sind.
Veranstaltungen
:::::: © 2008 VERBAND DER AUTOMOBIL TUNER E.V. (i.Gr.) ::::::