Es handelt sich dabei keineswegs um genehmigtes Xenonlicht, sondern um „Billiglösungen“ die schon ab ca. 50 Euro z.B. im Internet erworben werden können und die vielfach zu einer massiven Blendung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Der Einbau solcher, nicht bauartgenehmigter, Xenon Kits ist unzulässig.
Um der Gefahr für die Verkehrssicherheit entgegenzuwirken, ermittelte die Goslarer Polizei gegen einen Gewerbetreibenden, der mit derart unzulässigen Leuchtmitteln handelte. Die Beamten konnten rund 17.000 solcher unzulässigen Xenon-Kits mit einem Verkaufswert von etwa 600.000 Euro sicherstellen.
Der VDAT und die Initiative TUNE IT! SAFE! klären seit mehr als 2 Jahren über die Gefahren auf, die von unzulässigen „Xenon-Kits“ ausgehen. Eine preiswerte Alternative zu unzulässigen Xenon-Kits sind auf dem Markt befindliche zulässige Halogen-Leuchtmittel, die leuchtstark sind und die das blaue Licht des Xenon interpretieren. Ist ein Fahrzeug mit unzulässigen Leuchtmitteln ausgerüstet und können diese im Fall einer Kontrolle oder Hauptuntersuchung nicht unmittelbar gegen zulässige Leuchtmittel ersetzt werden, bedeutet das in diesem Moment das Ende der Ausfahrt. Punkte auf dem Flensburger Punktekonto gibt’s auf jeden Fall.
Daher unsere Bitte: achtet auf zulässige Leuchtmittel – zu erkennen am E-Prüfzeichen.