„Warum bekomme ich keine Eintragung, obwohl eine Radlast im Rad eingegossen ist?“
Es gibt gesetzliche Vorgaben die das verbieten. Räder gehören zu den sicherheitsrelevanten Produkten. Sie müssen aus zertifizierten Produktionsbetrieben stammen, nach bestimmten Vorgaben geprüft sein und Teilegutachten oder ABE´sen besitzen.
Geht es nur darum, dem „Amtsschimmel“ genüge zu tun?
Nein, das Vorsicht geboten ist, zeigt ein Test den der VDAT mit freundlicher Unterstützung des TÜV Nord (Räderprüfstelle Essen) durchgeführt hat.
Unser „Testkanidat“ hat keinen Markennamen – nur einen Kartonaufkleber, der Angaben zu Größe, ET, Lochkreis und –Anzahl und Artikelnummer macht.
Was werden wir vorfinden wenn wir den Karton öffnen?
- Die Räder sind hochwertig verpackt
- Die Ware macht optisch einen ordentlichen Eindruck.
- Teilegutachten / ABE? Fehlanzeige!
- Herstellerkennzeichnung auf der Felge? Fehlanzeige!
- Die Radlast ist eingegossen.
Wir nehmen das Rad und lassen es der sogenannten „Biegeumlaufprüfung“ unterziehen. Bezugsgröße für die Prüfung ist die in der Felge eingegossene Radlast.
Die Biegeumlaufprüfung ist ein Baustein, die ein LM-Rad positiv absolvieren muss, um ein Teilegutachten oder eine ABE zu bekommen.
Bereits nach nur rund 183.000 Lastwechseln wird die Prüfung vom System abgebrochen!
Die rot/weiß Prüfung dokumentiert die Schäden eindrucksvoll – dieses Rad ist ein echtes Sicherheitsrisiko.
Der „Testkanidat“ besaß keine Herstellerkennzeichnung – das bedeutet, die Produktionsstätte ist unbekannt. Niemand weiß, ob das Unternehmen eine Qualitätssicherung besitzt und eine gleichbleibende Qualität sicherstellen kann.
Das Beispiel zeigt, nur eine eingegossene Radlast stellt keine verlässliche Angabe dar und mangelhafte Qualität lässt sich nicht zwingend vom optischen Eindruck ableiten.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit verweigern die Prüfer daher zu Recht Eintragungen nur auf Basis einer im Rad eingegossenen Radlast.