Polizeiliche Maßnahmen gegen unzulässige Leuchtmittel für KFZ nehmen Fahrt auf

Der VDAT hat bereits 2010 darüber berichtet, dass der Gesetzgeber stärker gegen Produkte ohne vorgeschriebene Bauartgenehmigung, insbesondere gegen unzulässige Leuchtmittel, vorgehen wird.

Zwischenzeitlich wird im Rahmen von Verkehrskontrollen nicht nur auf die Funktion der Beleuchtungseinrichtung von Fahrzeugen geachtet, sondern verstärkt auch darauf, ob möglicherweise unzulässige Leuchtmittel verbaut sind – das besondere Augenmerk gilt dabei den zwar beliebten aber überwiegend nicht legalen „Xenon-Brennern“.

Die kann man leider immer noch bei vielen Internetshops bestellen obwohl das „Feilbieten“ (dieser Begriff meint das Anbieten, Bewerben und Verkaufen) in Deutschland verboten ist und unter Strafe steht.

Der Polizei  in Schleswig-Holstein ist in diesem Zusammenhang vor wenigen Tagen ein Zugriff gelungen, der bei einigen Internethändlern zum Nachdenken führen wird – es wurden verbotene Leuchtmittel für PKW mit einem Verkaufswert von etwa 75.000 Euro beschlagnahmt. Neben der Einziehung der Teile erwartet den Internethändler eine empfindliche Geldbuße.

Der VDAT unterstützt die Arbeit der Polizei hinsichtlich unzulässiger Beleuchtungsmittel durch umfangreiche Aufklärungsarbeit unter Mitwirkung der Initiative „TUNE IT! SAFE!“.
Bestehen Zweifel an der Eignung oder Zulässigkeit der Produkte, sollte fachkundiger Rat eingeholt werden, z.B. unter www.vdat.de

In Erwartung der dunkleren Jahreszeit empfiehlt der VDAT:
Prüfen Sie jetzt Ihre KFZ-Beleuchtung und kaufen Sie ausschliesslich Leuchtmittel, die die notwendige E-Kennzeichnung besitzen, sonst drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.




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