Das VDAT Mitglied MANSORY hat gegen den Volkswagenkonzern
ein für die ganze Branche wichtiges Urteil vor dem Landgericht Köln
erstritten. Streitgegenstand waren verschiedene Werbemaßnahmen
von MANSORY, u. a. auf einer Internetseite, in Werbeflyern sowie in
verschiedenen Berichten von Automobilzeitschriften. In sämtlichen
dieser Werbemaßnahmen war der Bentley Continental GT zu
erkennen, den MANSORY im Wege des Edeltunings überarbeitet
hatte und die Original Markenzeichen von Bentley am Fahrzeug
beließ. Volkswagen behauptete nun, es läge eine Markenverletzung
vor, da die konkreten Werbemaßnahmen bei den Verbrauchern den Eindruck erwecken könnten, dass
MANSORY und Volkswagen in irgendeiner Art und Weise wirtschaftlich verbunden seien.

Zudem behauptete Volkswagen, dass durch die Abbildung des von MANSORY veredelten Bentley
Continental GT mit den Bentley-Markenemblem der Eindruck entstehen könnte, dass MANSORY nicht
nur Zubehörteile vertreibt, sondern darüber hinaus auch Gesamtfahrzeuge verkauft. Das Gericht erteilte
dieser Argumentation jedoch in allen Punkten eine Absage. Der vorsitzende Richter Hummel berief sich
in erster Linie auf die Grundsatzentscheidung
des BGH „Aluminiumräder“, welche damals
durch RH gegen Porsche erwirkt wurde, nach
welcher es Tuningunternehmen weder aus
arkenrechtlichen noch aus
wettbewerbsrechtlichen Gründen untersagt ist,
die Fahrzeugmarke zur Kennzeichnung der
Bestimmung des eigenen Angebots sichtbar zu
lassen soweit hierdurch die berechtigten
Interessen des jeweiligen Fahrzeugherstellers
als Markeninhaber gewahrt bleiben.
Für die Behauptung von Volkswagen, dass
durch die Bewerbung der Zubehörteile und der
Darstellung des kompletten Fahrzeugs auch
der Eindruck entstehen könne, MANSORY
verkauft auch Gesamtfahrzeuge, erteilte das
Gericht ebenfalls eine Absage. Hierfür lägen
„keine schlagkräftigen Indizien vor“.
Die für MANSORY tätige Anwaltskanzlei
Heinrich & Partner, welche auch wiederholt
schon für den VDAT tätig war und unseren
Mitgliedsunternehmen ebenfalls bekannt ist,
hat damit einmal mehr ein für die Branche
wegweisendes Urteil gegen die
Automobilindustrie für ein Tuningunternehmen
erstritten. Heinrich & Partner hatte u. a. auch
JE Design gegen die Audi AG erfolgreich
vertreten.