VDAT Mitglied MANSORY erringt Sieg gegen die Volkswagen AG

Das VDAT Mitglied MANSORY hat gegen den Volkswagenkonzern ein für die ganze Branche wichtiges Urteil vor dem Landgericht Köln erstritten. Streitgegenstand waren verschiedene Werbemaßnahmen von MANSORY, u. a. auf einer Internetseite, in Werbeflyern sowie in verschiedenen Berichten von Automobilzeitschriften. In sämtlichen dieser Werbemaßnahmen war der Bentley Continental GT zu erkennen, den MANSORY im Wege des Edeltunings überarbeitet hatte und die Original Markenzeichen von Bentley am Fahrzeug beließ. Volkswagen behauptete nun, es läge eine Markenverletzung vor, da die konkreten Werbemaßnahmen bei den Verbrauchern den Eindruck erwecken könnten, dass MANSORY und Volkswagen in irgendeiner Art und Weise wirtschaftlich verbunden seien.

Zudem behauptete Volkswagen, dass durch die Abbildung des von MANSORY veredelten Bentley Continental GT mit den Bentley-Markenemblem der Eindruck entstehen könnte, dass MANSORY nicht nur Zubehörteile vertreibt, sondern darüber hinaus auch Gesamtfahrzeuge verkauft. Das Gericht erteilte dieser Argumentation jedoch in allen Punkten eine Absage. Der vorsitzende Richter Hummel berief sich in erster Linie auf die Grundsatzentscheidung des BGH „Aluminiumräder“, welche damals durch RH gegen Porsche erwirkt wurde, nach welcher es Tuningunternehmen weder aus arkenrechtlichen noch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen untersagt ist, die Fahrzeugmarke zur Kennzeichnung der Bestimmung des eigenen Angebots sichtbar zu lassen soweit hierdurch die berechtigten Interessen des jeweiligen Fahrzeugherstellers als Markeninhaber gewahrt bleiben.

Für die Behauptung von Volkswagen, dass durch die Bewerbung der Zubehörteile und der Darstellung des kompletten Fahrzeugs auch der Eindruck entstehen könne, MANSORY
verkauft auch Gesamtfahrzeuge, erteilte das Gericht ebenfalls eine Absage. Hierfür lägen
„keine schlagkräftigen Indizien vor“. Die für MANSORY tätige Anwaltskanzlei Heinrich & Partner, welche auch wiederholt schon für den VDAT tätig war und unseren
Mitgliedsunternehmen ebenfalls bekannt ist, hat damit einmal mehr ein für die Branche
wegweisendes Urteil gegen die Automobilindustrie für ein Tuningunternehmen
erstritten. Heinrich & Partner hatte u. a. auch JE Design gegen die Audi AG erfolgreich
vertreten.
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