2. Informationspflicht des gewerblichen Anbieters
Hier gibt es genaue Formvorschriften und fernabsatzrechtliche
Pflichten, die eingehalten werden müssen. Geschieht dies nicht, oder
nicht richtig, kann der Verbraucher sogar unbeschränkt vom Kaufvertrag
zurücktreten. Des Weiteren erhält er Haftungserleichterungen im
Hinblick auf die Ware.
Unter anderem gibt es eine Verordnung zu Preisangaben (der Endpreis
muss klar und inklusive Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer angeben werden),
das Kaufrecht (insbesondere Gewährleistung und Garantie), die Reglungen
zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Marken- und
Wettbewerbsrecht. Achten Sie besonders auf die folgenden Angaben, denn
sie können Sie im Falle eines Falles vor unliebsamen Überraschungen
schützen. Seriöse Anbieter halten sich an Ihre Pflichten.
3. Impressum
Internethändler unterliegen der Informationspflicht und müssen deutlich
ihre Identität angeben. Anzugeben ist auch das öffentliche
Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist und die
zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung. Sind diese
Angaben vollständig im Impressum aufgeführt symbolisiert dies eine
gewisse Seriosität des Händlers.
4. Widerrufsrecht
Der Verkäufer muss über das Widerrufsrecht aufklären. Internetkäufe
können innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder
durch Rücksendung der Ware widerrufen werden. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Ware. Belehrt der Händler Sie gar nicht oder erst nach
Vertragsabschluss, so muss er 4 Wochen Widerrufsfrist gewähren. Der
Verbraucher darf erst prüfen, dann kommt rechtlich ein Vertrag
zustande. Widerruft er, ist die Ware von ihm auf Kosten und auf Risiko
des Unternehmers zurückzusenden und eventuell gezahltes Geld zu
erstatten. Allerdings gibt es hier auch ein paar Ausnahmeregeln, so
gilt z.B. die Übernahme der Rücksendekosten erst ab einem Warenwert von
über 40 Euro und es können dem Käufer die regelmäßigen Kosten einer
Rücksendung auferlegt werden.
5. AGB
Besonders die Regelungen für Versandkosten, Einzelheiten der Zahlung, Garantiebedingungen sowie Umtausch und Reklamationen sollten Sie genau durchlesen.
6. Einkauf dokumentieren
Es ist zu empfehlen den Einkauf zu dokumentieren: dazu sollten Sie am
besten die einzelnen Bestellschritte inklusive Geschäftsbedingungen
(AGB) ausdrucken oder speichern. E-Mails, in denen der Händler die
Bestellung bestätigt, sollten Sie ebenfalls aufbewahren.
7. Internetsicherheit
Obwohl leider oftmals nicht praktiziert, sollten Verkäufer oder
Internetshops eine verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen.
Hierdurch wird eine Einsicht durch Dritte erschwert. Meist geschehen
verschlüsselte Datenübermittlungen mit dem Verschlüsselungsverfahren
"SSL". Erkennen können Sie dieses unter anderem durch Meldungen wie
z.B. "Sie sind im Begriff, sich Seiten über eine sichere Verbindung
anzeigen zu lassen...". Im Allgemeinen gilt Vorsicht, wem oder wie Sie
Ihre Daten mitteilen.
8. Regulärer Preis des Produkts
Informieren Sie sich über den regulären Preis des Produkts. Oftmals
nutzen Anbieter auch die Unwissenheit der Käufer aus und das
vermeintliche Schnäppchen entpuppt sich als sehr kostspielig.
9. Produktdaten
Überprüfen Sie die Produktdaten genau. Recherchieren Sie selbst und
fragen Sie im Zweifelsfall beim Verkäufer. Vergleichen Sie Angebote und
Produktbeschreibung des Herstellers mit dem des Internetanbieters. In
manchen Fällen werden sogar (illegalerweise) die Bilder und
Beschreibungen des Herstellers kopiert. Vergleichen Sie das Angebot
oder den Internetauftritt von renommierten Firmen und sie werden den
Unterschied sehen.
10. Sogenannte Schnäppchenangebote
Stellen Sie sich die Frage: wie kann es zu so einem günstigen Angebot
kommen und warum kann genau dieser Anbieter die Produkte günstiger als
anderen anbieten? Hier ist äußerste Vorsicht geboten. Hehlerware,
illegale Kopien oder allgemeiner Betrug oder Schwindel könnten hier
angeboten werden. Auch gibt es Anbieter die über erhöhte Versandkosten
den Preis wieder in die Höhe schnellen lassen. Bedenken Sie auch, dass
hochwertiges Material, aufwendige und intensive Entwicklungsarbeiten,
Service und Kundenbetreuung sowie Gutachtenerstellung Unmengen an
Kosten bereiten. Renommierte Hersteller wollen sich also durch die
höheren Preise keine goldene Nase verdienen, sondern versuchen
lediglich ihre Kosten zu decken. Das somit berechtigte Vertrauen auf
die Kompetenz und Sicherheit sollte jedem die paar Euro mehr wert sein.
Vermeintliche Schnäppchen entpuppen sich oft als schlechte Kopien aus
minderwertigem Material mit extremen Problemen mit der Passgenauigkeit,
fehlendem Anbaumaterial oder An- und Einbauanleitungen. Wer diese
Erfahrung schon einmal gemacht hat, weiß, dass sich so ein Teil dann am
Ende oftmals als viel teurer erweist - ganz zu schweigen von den
Nerven, die es gekostet hat.
11. Passt das Teil an oder in Ihr Auto?
Überprüfen sie vor dem Kauf genau, ob das Teil auch wirklich in oder an
ihr Fahrzeug passt und dafür bestimmt ist. Bei Markenware hilft oft
auch ein Blick auf die Internetseiten des Herstellers, in
Tuningkataloge oder die Nachfrage beim Hersteller oder Fachmann.
12. Ist das Teil für Ihr Fahrzeug zugelassen?
Hat das Teil ein Gutachten und wenn ja, was für eins? Darf ich mehrere
Tuningteile und Umbauten an meinem Fahrzeug kombinieren? Wie sieht es
mit Versicherung aus - was muss ich da beachten? Oftmals liest man in
den Internetauktionshäusern oder auch in Internetshops Formulierungen
wie: „…Materialgutachten, TÜV-fähig oder TÜV kein Problem, sowie
eintragbar per Einzelabnahme kein Problem...“. Oftmals wird auch mit
einem sogenannten Materialgutachten geworben. Hier handelt es sich
jedoch nicht um ein TÜV-Gutachten wie
z. B. Teilegutachten, ABE, ABG oder EG-Gutachten, sondern wie der Name
des Gutachtens bereits schon sagt um eine Prüfung des Materials. Dieses
Gutachten sagt nichts über die Sicherheit des Produktes aus und
bedeutet nicht, dass es bei Vorlage bei den technischen Diensten für
eine Eintragung oder Abnahme garantiert. Es sind auf jeden Fall eine
kostspielige und aufwendige Einzelabnahme und damit die dazugehörigen
Prüfungen notwendig (Gutachten nach § 21 i.V.m. § 19 (2) StVZO).
Verantwortungsbewusste und renommierte Anbieter bieten entweder nur
Teile mit gültigen Gutachten an, oder weisen darauf hin, dass es sich
bei diesem Teil nur um ein Teil für Motorsport- oder Offroadzwecke
handelt und es nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen
ist. Der Käufer hat allerdings die Verpflichtung einer Einzelabnahme,
wenn er solch ein Teil im öffentlichen Straßenverkehr benutzen möchte.
13. Verkäufer aus der Nähe bevorzugen
Bevorzugen Sie Verkäufer oder Shops in ihrer Nähe, so dass Sie die
Möglichkeit haben das Teil abzuholen oder vor dem Kauf zu begutachten.
Seriöse Verkäufer haben meistens nichts gegen eine persönliche
Begutachtung der Teile vor dem Kauf oder Abholung nach dem Kauf.
14. Anbieter aus dem Ausland
Vorsicht ist auch bei Anbietern aus dem Ausland geboten. Sollten
Probleme auftauchen, ist es oft schwer, dagegen vorzugehen. Oftmals
haben die Teile kein Gutachten oder sind illegale Raubkopien mit keinen
oder gefälschten Prüfnummern oder Gutachten. Im schlimmsten Fall
handelt es sich um Betrüger, die es nur auf Ihr Geld abgesehen haben.
Das soll aber nicht heißen, dass alles, was aus dem Ausland kommt,
nicht ok ist. Bei ausländischen gewerblichen Anbietern ist zu beachten:
gibt es einen Gerichtsstand in Deutschland?
15. Sicherheitsrelevante Teile
Vorsicht bei sicherheitsrelevanten Teilen wie z.B. Bremsscheiben oder
Bremsbelägen. Fehlerhafte oder beschädigte, nicht für ihr Fahrzeug
bestimmte und zugelassene Teile und minderwertige illegale Kopien
können Sicherheit und Leben bedrohen. Auch Spoiler, Fahrwerke oder
Felgen aus minderwertigen oder fehlerhaften Materialien werden oft über
das Internet angeboten. Stellen Sie sich nur mal vor, Sie sind mit
ihrer Familie oder mit Freunden auf der Autobahn mit 200kmh unterwegs
und ihre Bremsen versagen oder die Felge bricht....
16. Privatverkäufer oder in Wirklichkeit ein Händler oder Betrüger?
Ist der sogenannte Privatverkäufer in Wirklichkeit ein Händler und
verkauft die Teile in großen Stückzahlen ohne eine Gewerbeanmeldung zu
haben? Achten sie bei Onlineauktionshäusern auf die bisher verkauften
Produkte. Es könnte sein, dass sich der Verkäufer nur um die gesetzlich
vorgeschriebene Gewährleistungs- oder Rückgaberechte drücken will oder
das Finanzamt umgehen will. Hier ist Vorsicht angebracht. Handelt es
sich aber rechtsmäßig um einen privaten Verkäufer, so gilt wie auf dem
Flohmarkt: gekauft wie gesehen! Allerdings gelten auch hier bei
falscher Beschreibung und fehlerhafter Ware ein Rückgaberecht oder
Ausnahmen.
17. Gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung bei privaten Verkäufern
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von zwei Jahren für ihre
Ware ist bei Privatverkäufern ausgeschlossen. Darauf muss aber deutlich
hingewiesen werden, etwa durch die Formulierung „Es handelt sich um
einen Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung ist
ausgeschlossen“. Fehlt dieser Ausschluss, steht auch der private
Verkäufer zwei Jahre für die Mängelfreiheit der Ware gerade.
18. Neuteil oder Gebrauchtteil?
Handelt es sich um ein Neuteil oder ein Gebrauchtteil ? Überprüfen Sie
die Produktdaten genau und fragen Sie im Zweifelsfall beim Verkäufer
nach. Verlangen Sie besonders bei höherwertigen Produkten oder Neuwaren
Herkunftsnachweise oder Belege über den Kauf bzw. Garantien. Bei neuen
Teilen oder neueren Gebrauchtteilen gilt oftmals noch die gesetzliche
Herstellergarantie.
19. Vermeintliche Angebote, die Ware nach Abschluss einer Auktion direkt zu kaufen
Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen ein (vermeintlicher) Verkäufer nach
Abschluss einer Auktion eine Ware direkt verkaufen will, etwa mit der
Begründung, ein Käufer sei abgesprungen. Fragen Sie hier immer beim
Auktionsanbieter nach. Möglicherweise handelt es sich hier um einen
Betrüger.
20. Zustand von Gebrauchtteilen
Bedenken Sie, dass bei gebrauchten Teilen der Zustand und die bisherige
Beanspruchung des Teiles nicht klar zu definieren oder erkennbar sind
und eventuelle verborgene Schäden ein Sicherheitsrisiko bedeuten
können. Fragen Sie genau beim Anbieter nach (z.B. eventuelle Schäden,
bisherige Nutzung, Laufleistung des Teils am oder im Fahrzeug, etc.)
21. Originalgutachten oder Kopie?
Verlangen Sie das Originalgutachten (bzw. beglaubigte Kopie) vom
Verkäufer oder fragen Sie vor dem Kauf beim Hersteller an, ob sie eine
beglaubigte Kopie für das von Ihnen gekaufte Teil bekommen könnten.
Einfache Kopien sind ungültig. Nur mit dem Original oder der
beglaubigten Kopie darf der Sachverständige die Abnahme bestätigen.
Achten Sie aber auch hier wieder darauf, dass es sich um zum Teil
passende Gutachten handelt.
Müssen denn diese ganzen Regelungen und Gesetze wirklich sein?
JA! Regelungen, Gesetze und Gutachten sind nicht dazu gedacht, den
Tuningkunden zu ärgern oder ihm den Spaß zu verderben, sondern dienen
dazu, für die Sicherheit und eine saubere Umwelt zu sorgen. Wer will
denn mit einem gefährlichen und unsicheren Fahrzeug fahren oder in
einer verpesteten Umwelt leben? Sie fahren im Auto, treten auf die
Bremse und nichts tut sich oder das Superbilligfahrwerk bricht auf
einmal, während sie über eine Bodenwelle fahren. Und wenn Sie dann
aussteigen müssen Sie Mundschutz oder Gasmaske tragen um im Freien
atmen können. Klingt nicht so toll, oder?
Damit Tuning auch weiterhin das bleibt, was es ist, Spaß, Lifestyle,
Hobby und eine Optimierung und Individualisierung des Fahrzeugs, bedarf
es gewisser Gesetze, Regeln und Fachwissen. Ob nun dezent und
nutzungsorientiert, oder farbenfroh und Totalumbau, legales und
sicheres Tuning gibt es in jeder Form, für jeden Geldbeutel und für
jede Altersklasse.
Hier nun die Info über die Gutachtenarten und Abnahmen
Quelle: TÜV NORD Mobilität
Änderungsabnahmen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO
Nach der Montage von Tuningteilen mit Teilegutachten müssen amtlich
anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure prüfen, ob die Teile
richtig montiert wurden und die vorgegebenen Beschränkungen oder
Auflagen eingehalten werden. Hierüber erhalten Sie anschließend eine
Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus („Anbaubescheinigung“).
und Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Bei ABE oder ABG ist eine Änderungsabnahme nur dann erforderlich, wenn
sie in der Genehmigung gefordert wird. Sofern dies nicht der Fall, ist
genügt es, die ABE / ABG zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Ist eine Änderungsabnahme erforderlich, muss die nächste Fahrt nach dem
Einbau des Tuningteils zum Sachverständigen oder Prüfingenieur führen.
Teile
mit einer EG- oder ECE-Genehmigung erfordern in Regel keine
Änderungsabnahme. Es ist empfehlenswert, die Genehmigungsunterlagen
bzw. die Einbauanleitung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen,
zumindest aber aufzubewahren.
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