Tuningkauf im Internet

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1. Geschäftsgebaren
Informieren Sie sich ausgiebig über den Anbieter, bevor sie sich zu einem Kauf entschließen. Oftmals gibt es bei Internetauktionshäusern auch sogenannte Ratings und Bewertungen von anderen Käufern. Diese bieten zwar keine absolute Sicherheit, können aber schon einmal einen groben Eindruck über die Geschäftsgebaren des Verkäufers geben. Dieses gilt für private und gewerbliche Verkäufer. Bei gewerblichen Anbietern gibt es zudem auch die Möglichkeit sich bei den Verbraucherzentralen oder den Industrie- und Handelskammern über die Firma zu erkundigen. Im Internet und in Tuningforen kann man oftmals auch so einiges über das Geschäftsgebaren des Anbieters herausfinden.

2. Informationspflicht des gewerblichen Anbieters
Hier gibt es genaue Formvorschriften und fernabsatzrechtliche Pflichten, die eingehalten werden müssen. Geschieht dies nicht, oder nicht richtig, kann der Verbraucher sogar unbeschränkt vom Kaufvertrag zurücktreten. Des Weiteren erhält er Haftungserleichterungen im Hinblick auf die Ware.
Unter anderem gibt es eine Verordnung zu Preisangaben (der Endpreis muss klar und inklusive Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer angeben werden), das Kaufrecht (insbesondere Gewährleistung und Garantie), die Reglungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Marken- und Wettbewerbsrecht. Achten Sie besonders auf die folgenden Angaben, denn sie können Sie im Falle eines Falles vor unliebsamen Überraschungen schützen. Seriöse Anbieter halten sich an Ihre Pflichten.

3. Impressum
Internethändler unterliegen der Informationspflicht und müssen deutlich ihre Identität angeben. Anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung. Sind diese Angaben vollständig im Impressum aufgeführt symbolisiert dies eine gewisse Seriosität des Händlers.

4. Widerrufsrecht
Der Verkäufer muss über das Widerrufsrecht aufklären. Internetkäufe können innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Ware widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Belehrt der Händler Sie gar nicht oder erst nach Vertragsabschluss, so muss er 4 Wochen Widerrufsfrist gewähren. Der Verbraucher darf erst prüfen, dann kommt rechtlich ein Vertrag zustande. Widerruft er, ist die Ware von ihm auf Kosten und auf Risiko des Unternehmers zurückzusenden und eventuell gezahltes Geld zu erstatten. Allerdings gibt es hier auch ein paar Ausnahmeregeln, so gilt z.B. die Übernahme der Rücksendekosten erst ab einem Warenwert von über 40 Euro und es können dem Käufer die regelmäßigen Kosten einer Rücksendung auferlegt werden.

5. AGB
Besonders die Regelungen für Versandkosten, Einzelheiten der Zahlung, Garantiebedingungen sowie Umtausch und Reklamationen sollten Sie genau durchlesen.

  • Alle Onlinehändler oder gewerbliche Anbieter im Internet sind verpflichtet, die Versandkosten auf ihrer Website oder ihres Onlineangebots auf einer Internetauktionsplattform klar und verständlich aufzuführen. Soweit die Vorabangabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, auf Grund derer der Käufer die Höhe leicht errechnen kann. Nur dann besteht für den Käufer auch die Möglichkeit eines richtigen Preisvergleichs.
  • In den meisten Fällen ist Zahlung per Vorauskasse üblich. Dies gibt dem Verkäufer eine gewisse Sicherheit – gerade bei Neukunden. Dem Käufer entsteht dadurch kein Nachteil. Allerdings Vorsicht bei eher unbekannten Firmen. Hier zunächst genaue Auskünfte über die Firma einholen, da die Vorkassenzahlung auch als Abzocke genutzt werden kann. Bei Onlineauktionshäusern gibt es auch den sogenannten Treuhandservice, der gerade bei hochpreisigen Teilen eine gewisse Sicherheit für Käufer und Verkäufer bietet.
  • Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwaren 2 Jahre ab Übergabe der Waren. Wird die Gewährleistungsfrist vom Verkäufer offensichtlich verkürzt so ist dies nicht rechtmäßig und Vorsicht ist geboten. Genaue Angaben zu Garantie- und Reklamationsbedingungen müssen angeben werden.

6. Einkauf dokumentieren
Es ist zu empfehlen den Einkauf  zu dokumentieren: dazu sollten Sie am besten die einzelnen Bestellschritte inklusive Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrucken oder speichern. E-Mails, in denen der Händler die Bestellung bestätigt, sollten Sie ebenfalls aufbewahren.

7. Internetsicherheit
Obwohl leider oftmals nicht praktiziert, sollten Verkäufer oder Internetshops eine verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen. Hierdurch wird eine Einsicht durch Dritte erschwert. Meist geschehen verschlüsselte Datenübermittlungen mit dem Verschlüsselungsverfahren "SSL". Erkennen können Sie dieses unter anderem durch Meldungen wie z.B. "Sie sind im Begriff, sich Seiten über eine sichere Verbindung anzeigen zu lassen...". Im Allgemeinen gilt Vorsicht, wem oder wie Sie Ihre Daten mitteilen.           
  
8. Regulärer Preis des Produkts
Informieren Sie sich über den regulären Preis des Produkts. Oftmals nutzen Anbieter auch die Unwissenheit der Käufer aus und das vermeintliche Schnäppchen entpuppt sich als sehr kostspielig.

9. Produktdaten
Überprüfen Sie die Produktdaten genau.  Recherchieren Sie selbst und fragen Sie im Zweifelsfall beim Verkäufer. Vergleichen Sie Angebote und Produktbeschreibung des Herstellers mit dem des Internetanbieters. In manchen Fällen werden sogar (illegalerweise) die Bilder und Beschreibungen des Herstellers kopiert. Vergleichen Sie das Angebot oder den Internetauftritt von renommierten Firmen und sie werden den Unterschied sehen.

10. Sogenannte Schnäppchenangebote
Stellen Sie sich die Frage: wie kann es zu so einem günstigen Angebot kommen und warum kann genau dieser Anbieter die Produkte günstiger als anderen anbieten? Hier ist äußerste Vorsicht geboten. Hehlerware, illegale  Kopien oder allgemeiner Betrug oder Schwindel könnten hier angeboten werden. Auch gibt es Anbieter die über erhöhte Versandkosten den Preis wieder in die Höhe schnellen lassen. Bedenken Sie auch, dass hochwertiges Material, aufwendige und intensive Entwicklungsarbeiten, Service und Kundenbetreuung sowie Gutachtenerstellung Unmengen an Kosten bereiten. Renommierte Hersteller wollen sich also durch die höheren Preise keine goldene Nase verdienen, sondern versuchen lediglich ihre Kosten zu decken. Das somit berechtigte Vertrauen auf die Kompetenz und Sicherheit sollte jedem die paar Euro mehr wert sein. Vermeintliche Schnäppchen entpuppen sich oft als schlechte Kopien aus minderwertigem Material mit extremen Problemen mit der Passgenauigkeit, fehlendem Anbaumaterial oder An- und Einbauanleitungen. Wer diese Erfahrung schon einmal gemacht hat, weiß, dass sich so ein Teil dann am Ende oftmals als viel teurer erweist - ganz zu schweigen von den Nerven, die es gekostet hat.

11. Passt das Teil an oder in Ihr Auto?
Überprüfen sie vor dem Kauf genau, ob das Teil auch wirklich in oder an ihr Fahrzeug passt und dafür bestimmt ist. Bei Markenware hilft oft auch ein Blick auf die Internetseiten des Herstellers, in Tuningkataloge oder die Nachfrage beim Hersteller oder Fachmann.

12. Ist das Teil für Ihr Fahrzeug zugelassen?
Hat das Teil ein Gutachten und wenn ja, was für eins? Darf ich mehrere Tuningteile und Umbauten an meinem Fahrzeug kombinieren? Wie sieht es mit Versicherung aus - was muss ich da beachten? Oftmals liest man in den Internetauktionshäusern oder auch in Internetshops Formulierungen wie: „…Materialgutachten, TÜV-fähig oder TÜV kein Problem, sowie eintragbar per Einzelabnahme kein Problem...“. Oftmals wird auch mit einem sogenannten Materialgutachten geworben. Hier handelt es sich jedoch nicht um ein TÜV-Gutachten wie
z. B. Teilegutachten, ABE, ABG oder EG-Gutachten, sondern wie der Name des Gutachtens bereits schon sagt um eine Prüfung des Materials. Dieses Gutachten sagt nichts über die Sicherheit des Produktes aus und bedeutet nicht, dass es bei Vorlage bei den technischen Diensten für eine Eintragung oder Abnahme garantiert. Es sind auf jeden Fall eine kostspielige und aufwendige Einzelabnahme und damit die dazugehörigen Prüfungen notwendig (Gutachten nach § 21 i.V.m. § 19 (2) StVZO). Verantwortungsbewusste und renommierte Anbieter bieten entweder nur Teile mit gültigen Gutachten an, oder weisen darauf hin, dass es sich bei diesem Teil nur um ein Teil für Motorsport- oder Offroadzwecke handelt und es nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Der Käufer hat allerdings die Verpflichtung einer Einzelabnahme, wenn er solch ein Teil  im öffentlichen Straßenverkehr benutzen möchte.

13. Verkäufer aus der Nähe bevorzugen
Bevorzugen Sie Verkäufer oder Shops in ihrer Nähe,  so dass Sie die Möglichkeit haben das Teil abzuholen oder vor dem Kauf zu begutachten. Seriöse Verkäufer haben meistens nichts gegen eine persönliche Begutachtung der Teile vor dem Kauf oder Abholung nach dem Kauf.

14. Anbieter aus dem Ausland
Vorsicht ist auch bei Anbietern aus dem Ausland geboten. Sollten Probleme auftauchen, ist es oft schwer, dagegen vorzugehen. Oftmals haben die Teile kein Gutachten oder sind illegale Raubkopien mit keinen oder gefälschten Prüfnummern oder Gutachten. Im schlimmsten Fall handelt es sich um Betrüger, die es nur auf Ihr Geld abgesehen haben. Das soll aber nicht heißen, dass alles, was aus dem Ausland kommt, nicht ok ist. Bei ausländischen gewerblichen Anbietern ist zu beachten: gibt es einen Gerichtsstand in Deutschland? 

15. Sicherheitsrelevante Teile
Vorsicht bei sicherheitsrelevanten Teilen wie z.B. Bremsscheiben oder Bremsbelägen. Fehlerhafte oder beschädigte, nicht für ihr Fahrzeug bestimmte und zugelassene Teile und minderwertige illegale Kopien können Sicherheit und Leben bedrohen. Auch Spoiler, Fahrwerke oder Felgen aus minderwertigen oder fehlerhaften Materialien werden oft über das Internet angeboten. Stellen Sie sich nur mal vor, Sie sind mit ihrer Familie oder mit Freunden auf der Autobahn mit 200kmh unterwegs und ihre Bremsen versagen oder die Felge bricht....

16. Privatverkäufer oder in Wirklichkeit ein Händler oder Betrüger?
Ist der sogenannte Privatverkäufer in Wirklichkeit ein Händler und verkauft die Teile in großen Stückzahlen ohne eine Gewerbeanmeldung zu haben? Achten sie bei Onlineauktionshäusern auf die bisher verkauften Produkte. Es könnte sein, dass sich der Verkäufer nur um die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungs- oder Rückgaberechte drücken will oder das Finanzamt umgehen will. Hier ist Vorsicht angebracht. Handelt es sich aber rechtsmäßig um einen privaten Verkäufer, so gilt wie auf dem Flohmarkt: gekauft wie gesehen! Allerdings gelten auch hier bei falscher Beschreibung und fehlerhafter Ware ein Rückgaberecht oder Ausnahmen.

17. Gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung bei privaten Verkäufern
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von zwei Jahren für ihre Ware ist bei Privatverkäufern ausgeschlossen. Darauf muss aber deutlich hingewiesen werden, etwa durch die Formulierung „Es handelt sich um einen Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen“. Fehlt dieser Ausschluss, steht auch der private Verkäufer zwei Jahre für die Mängelfreiheit der Ware gerade.

18. Neuteil oder Gebrauchtteil?
Handelt es sich um ein Neuteil oder ein Gebrauchtteil ? Überprüfen Sie die Produktdaten genau und fragen Sie im Zweifelsfall beim Verkäufer nach. Verlangen Sie besonders bei höherwertigen Produkten oder Neuwaren Herkunftsnachweise oder Belege über den Kauf bzw. Garantien. Bei neuen Teilen oder neueren Gebrauchtteilen gilt oftmals noch die gesetzliche Herstellergarantie.

19. Vermeintliche Angebote, die Ware nach Abschluss einer Auktion direkt zu kaufen
Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen ein (vermeintlicher) Verkäufer nach Abschluss einer Auktion eine Ware direkt verkaufen will, etwa mit der Begründung, ein Käufer sei abgesprungen. Fragen Sie hier immer beim Auktionsanbieter nach. Möglicherweise handelt es sich hier um einen Betrüger.

20. Zustand von Gebrauchtteilen
Bedenken Sie, dass bei gebrauchten Teilen der Zustand und die bisherige Beanspruchung des Teiles nicht klar zu definieren oder erkennbar sind und eventuelle verborgene Schäden ein Sicherheitsrisiko bedeuten können. Fragen Sie genau beim Anbieter nach (z.B. eventuelle Schäden, bisherige Nutzung, Laufleistung des Teils am oder im Fahrzeug, etc.)

21. Originalgutachten oder Kopie?
Verlangen Sie das Originalgutachten (bzw. beglaubigte Kopie) vom Verkäufer oder fragen Sie vor dem Kauf beim Hersteller an, ob sie eine beglaubigte Kopie für das von Ihnen gekaufte Teil bekommen könnten. Einfache Kopien sind ungültig. Nur mit dem Original oder der beglaubigten Kopie darf der Sachverständige die Abnahme bestätigen. Achten Sie aber auch hier wieder darauf, dass es sich um zum Teil passende Gutachten handelt.

Müssen denn diese ganzen Regelungen und Gesetze wirklich sein?
JA! Regelungen, Gesetze und Gutachten sind nicht dazu gedacht, den Tuningkunden zu ärgern oder ihm den Spaß zu verderben, sondern dienen dazu, für die Sicherheit und eine saubere Umwelt zu sorgen. Wer will denn mit einem gefährlichen und unsicheren Fahrzeug fahren oder in einer verpesteten Umwelt leben? Sie fahren im Auto, treten auf die Bremse und nichts tut sich oder das Superbilligfahrwerk bricht auf einmal, während sie über eine Bodenwelle fahren. Und wenn Sie dann aussteigen müssen Sie Mundschutz oder Gasmaske tragen um im Freien atmen können. Klingt nicht so toll, oder?
Damit Tuning auch weiterhin das bleibt, was es ist, Spaß, Lifestyle, Hobby und eine Optimierung und Individualisierung des Fahrzeugs, bedarf es gewisser Gesetze, Regeln und Fachwissen. Ob nun dezent und nutzungsorientiert, oder farbenfroh und Totalumbau, legales und sicheres Tuning gibt es in jeder Form, für jeden Geldbeutel und für jede Altersklasse.

Hier nun die Info über die Gutachtenarten und Abnahmen
Quelle: TÜV NORD Mobilität

  • Teilegutachten (TGA)

Änderungsabnahmen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO
Nach der Montage von Tuningteilen mit Teilegutachten müssen amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure prüfen, ob die Teile richtig montiert wurden und die vorgegebenen Beschränkungen oder Auflagen eingehalten werden. Hierüber erhalten Sie anschließend eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus („Anbaubescheinigung“).

  •  Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)

       und Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Bei ABE oder ABG ist eine Änderungsabnahme nur dann erforderlich, wenn sie in der Genehmigung gefordert wird. Sofern dies nicht der Fall, ist genügt es, die ABE / ABG zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Ist eine Änderungsabnahme erforderlich, muss die nächste Fahrt nach dem Einbau des Tuningteils zum Sachverständigen oder Prüfingenieur führen.

  • EG- oder ECE-Genehmigung

Teile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung erfordern in Regel keine Änderungsabnahme. Es ist empfehlenswert, die Genehmigungsunterlagen bzw. die Einbauanleitung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen, zumindest aber aufzubewahren.

*Veröffentlichung nur mit Quellenangabe zulässig!

*Diese Hinweise stellen keine Rechtsbelehrung dar. Irrtümer vorbehalten. Der Verband übernimmt keine Haftung   für eine Vollständigkeit.

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