VDAT warnt vor minderwertigen Leichtmetallrädern

„Nur Leichtmetallräder mit qualifizierten Gutachten garantieren gleichbleibende Qualität und problemlose Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr“, betont Harald Schmidtke, Geschäftsführer des Verband der Automobil Tuner.


Aktuell geht ein Aufschrei durch das weltweite Web sowie die sozialen Medien. Dort ist die Rede von Rädern für Luxusfahrzeuge eines südeuropäischen Anbieters. Die sollen mit gefälschten Gutachten in Verkehr gebracht worden sein und weiteren Berichten zufolge auch sicherheitsrelevante Probleme haben.

Der Verband der Automobil Tuner e.V., kurz VDAT, nimmt dazu wie folgt Stellung:

Leichtmetallräder ohne Genehmigung oder qualifizierte Gutachten dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden!

Zweifelsfrei handelt es sich bei Leichtmetallfelgen um sicherheitsrelevante Bauteile. In Bezug auf den Verkauf besteht allerdings keine gesetzliche Einschränkung. Es dürfen also auch ungeprüfte Räder verkauft – aber eben nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Hierfür sind qualifizierte Gutachten oder Genehmigungen die Voraussetzung.

Prüfberichte oder Festigkeitsnachweise reichen dabei nicht aus, da es sich bei diesen Papieren nicht um Gutachten im Sinne des Gesetzgebers handelt.

Stellt sich die Frage, warum nicht alle Räderanbieter ihre Produkte mit Teilegutachten (TGA), allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder ECE-Genehmigung anbieten und ausliefern?

„Dafür gibt es im Regelfall nur zwei Gründe“ so VDAT GF Harald Schmidtke.

„Der eine ist, dass Anbieter die Kosten für qualifizierte Gutachten einsparen möchten, der zweite, möglicherweise häufigere Grund ist, dass die Produktionsstätte nicht zertifiziert ist und die Voraussetzungen, qualifizierte Gutachten oder Genehmigungen zu erlangen, gar nicht erfüllt werden.

Daher warnt der VDAT: Finger weg von Leichtmetallrädern ohne Gutachten.

Räder die aus einer nicht zertifizierten Produktion stammen, sind mit einem latenten Risiko behaftet. Der Grund: ein Nachweis über gleichbleibende Qualität in der Produktion kann nicht erbracht werden.

Das ist auch der Grund dafür, dass amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) angehalten sind, keine Räder anhand von Prüfberichten oder Festigkeitsnachweisen im Einzelgenehmigungsverfahren zu legitimieren.

Die Folgen für Fahrzeugbesitzer sind gravierend, wenn ungeprüfte Räder im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.

 Da ist einerseits die dauernde latente Gefahr eines technischen Ausfalls des Rades und ebenso der Sachverhalt, dass bei Nutzung unzulässiger Räder die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt. Mit der Folge, dass die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr erlaubt ist.

Der Verband der Automobil Tuner weist daher deutlich darauf hin, nur Leichtmetallräder zu kaufen, die Teilegutachten, eine ABE oder nach ECE geprüft sind.

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